Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 24. August 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Plutoz, Maurice Kebschull, Schnepfenreuther Weg 39, 13587 Berlin (nachfolgend „Auftragnehmer") und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Auftraggeber") über digitale Dienstleistungen.
(2) Hierzu zählen insbesondere Beratung, Konzeption, Webdesign, Webentwicklung, individuelle Software- und Produktentwicklung, Hosting, Wartung, technische Betreuung, Domainverwaltung, Automatisierung sowie KI-gestützte Leistungen.
(3) Individuelle Vereinbarungen und die jeweilige Leistungsbeschreibung gehen diesen AGB vor. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang
(1) Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, elektronische oder sonstige dokumentierte Beauftragung, Auftragsbestätigung oder durch einvernehmlichen Beginn der Leistungserbringung zustande.
(2) Art und Umfang der geschuldeten Leistung ergeben sich vorrangig aus dem individuellen Angebot, Auftrag oder der Leistungsbeschreibung. Nicht ausdrücklich vereinbarte Funktionen, Leistungen oder Ergebnisse sind nicht geschuldet.
(3) Änderungs- und Erweiterungswünsche nach Vertragsschluss können Auswirkungen auf Vergütung, Termine und technischen Umfang haben und werden vor Ausführung abgestimmt.
§ 3 Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Freigaben, Zugangsdaten und Entscheidungen rechtzeitig bereit. Er versichert, dass er zur Nutzung der von ihm bereitgestellten Inhalte berechtigt ist. Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung verlängern vereinbarte Leistungsfristen angemessen.
§ 4 Webentwicklung, Abnahme und Mängel
(1) Soweit die Leistung auf die Herstellung eines bestimmten Werkerfolgs gerichtet ist, wird das Arbeitsergebnis nach Fertigstellung zur Prüfung und Abnahme bereitgestellt. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Abnahme, insbesondere § 640 BGB.
(2) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Angezeigte Mängel werden im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Pflichten geprüft und, soweit geschuldet, nachgebessert.
(3) Änderungswünsche, die keine Mängelbeseitigung darstellen und über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, sind Zusatzleistungen.
§ 5 Hosting, Wartung und technische Betreuung
(1) Soweit vereinbart, stellt der Auftragnehmer Hosting- und technische Betreuungsleistungen bereit. Der konkrete Leistungsumfang, die Vergütung und eine etwaige Mindestlaufzeit ergeben sich aus dem individuellen Auftrag.
(2) Der Auftragnehmer darf geeignete Rechenzentren, Hostinganbieter, Registrare, Infrastruktur- und sonstige technische Dienstleister einsetzen. Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen sowie Störungen von Netzen oder Drittanbietern können zu vorübergehenden Einschränkungen führen. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
(3) Vereinbarte Wartungsleistungen können insbesondere Server-, System-, Software- und Sicherheitsupdates, technische Überwachung, SSL/TLS-Verwaltung, Fehleranalyse und sonstige vereinbarte Maßnahmen umfassen. Ein absoluter Schutz vor Sicherheitsvorfällen, Angriffen, Ausfällen oder Datenverlust wird nicht geschuldet.
(4) Backups werden nur in dem ausdrücklich vereinbarten Umfang geschuldet. Umfang, Intervall und Aufbewahrungsdauer richten sich nach dem jeweiligen Angebot.
§ 6 Domains
(1) Soweit vereinbart, unterstützt der Auftragnehmer bei Einrichtung, Konfiguration, Transfer und technischer Verwaltung von Domains und DNS-Einträgen.
(2) Bei bereits bestehenden Domains bleibt der Auftraggeber Domaininhaber, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Für Registrierung und Betrieb gelten ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Registrars bzw. der zuständigen Registrierungsstelle.
(3) Gebühren und Leistungen von Registraren und sonstigen Drittanbietern werden nach Maßgabe des individuellen Angebots behandelt.
§ 7 Wartung, Support und Änderungsleistungen
(1) Umfang und Vergütung laufender Wartungs-, Support- und Änderungsleistungen ergeben sich aus dem individuellen Auftrag.
(2) Werden für einen bestimmten Zeitraum kostenlose Anpassungen vereinbart, umfassen diese nur kleinere Änderungen an bestehenden Inhalten, Darstellungen und bereits vereinbarten Funktionen im üblichen Umfang. Nicht umfasst sind insbesondere neue Funktionen, neue Schnittstellen, umfangreiche Neuentwicklungen, grundlegende Redesigns oder sonstige wesentliche Erweiterungen.
(3) Nach Ablauf eines vereinbarten Inklusivzeitraums werden weitere Leistungen nach dem im Auftrag vereinbarten Stundensatz oder auf Grundlage eines gesonderten Angebots abgerechnet.
§ 8 KI-gestützte Leistungserbringung
(1) Der Auftragnehmer darf zur Unterstützung seiner Leistungserbringung geeignete KI-gestützte Werkzeuge einsetzen, insbesondere für Konzeption, Recherche, Entwurf, Programmierunterstützung, Qualitätssicherung, Dokumentation oder Inhaltsbearbeitung, soweit dies mit den vertraglichen Pflichten und den anwendbaren Datenschutz- und Geheimhaltungspflichten vereinbar ist.
(2) Der Einsatz von KI ändert nicht den vereinbarten Leistungsgegenstand oder die Verantwortung des Auftragnehmers für die von ihm geschuldete Leistung.
(3) Personenbezogene Daten oder als vertraulich gekennzeichnete Informationen des Auftraggebers werden nicht allein aufgrund dieser Klausel an externe KI-Anbieter übermittelt. Soweit für eine konkrete Verarbeitung ein externer Dienstleister als Auftragsverarbeiter eingesetzt werden soll, gelten die datenschutzrechtlichen Anforderungen und die jeweils erforderlichen Vereinbarungen.
§ 9 Nutzungsrechte, Quellcode und Wiederverwendung
(1) Soweit urheberrechtlich geschützte Arbeitsergebnisse Vertragsgegenstand sind, erhält der Auftraggeber nach vollständiger Zahlung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht in dem Umfang, der für den vertraglich vereinbarten geschäftlichen Zweck erforderlich ist.
(2) Eine Übertragung oder Weiterlizenzierung der eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte sowie eine isolierte Weiterveräußerung der Arbeitsergebnisse oder des Quellcodes ist nur mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers zulässig. Unberührt bleibt eine Nutzung durch Dienstleister des Auftraggebers, soweit diese ausschließlich für den Auftraggeber tätig werden und dies zur vertragsgemäßen Nutzung, Wartung oder Weiterentwicklung erforderlich ist.
(3) Vorbestehende oder projektübergreifend verwendbare Bestandteile des Auftragnehmers, insbesondere Bibliotheken, Module, Frameworks, Vorlagen, Methoden, allgemeine Routinen, Tools, Know-how und sonstige wiederverwendbare Komponenten, werden nicht exklusiv übertragen. Der Auftragnehmer darf diese weiterhin für andere Projekte verwenden.
(4) Für Open-Source-Software und Komponenten Dritter gelten vorrangig deren jeweilige Lizenz- und Nutzungsbedingungen. Rechte, die aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bestehen, bleiben unberührt.
(5) Eine Herausgabe von Entwicklungsumgebungen, internen Werkzeugen, Build-Systemen, nicht zum vereinbarten Lieferumfang gehörenden Quelldateien oder sonstigen internen Arbeitsmitteln ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 10 Drittanbieter und Fremdleistungen
Der Auftragnehmer kann zur Vertragserfüllung Dienste und Komponenten Dritter einsetzen. Soweit Kosten, Lizenzen, Laufzeiten oder Bedingungen solcher Drittanbieter nicht ausdrücklich in der Vergütung enthalten sind, werden sie nach Maßgabe des individuellen Angebots behandelt. Änderungen, Einschränkungen oder die Einstellung von Drittanbieterdiensten liegen außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs des Auftragnehmers; der Auftragnehmer wird hieraus resultierende Anpassungen im Rahmen seiner vertraglichen Pflichten angemessen behandeln.
§ 11 Vergütung und Zahlung
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Auftrag. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig.
(2) Zusatzleistungen werden nach dem vereinbarten Stundensatz oder nach gesondertem Angebot abgerechnet.
(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 12 Laufzeit und Beendigung laufender Leistungen
(1) Laufzeit und Kündigungsfristen für Hosting, Wartung, Support und sonstige Dauerschuldverhältnisse ergeben sich aus dem individuellen Auftrag.
(2) Nach Vertragsende unterstützt der Auftragnehmer auf gesonderten Auftrag bei einer technisch erforderlichen Migration oder Übergabe. Zusätzlicher Aufwand kann nach dem vereinbarten Stundensatz berechnet werden.
(3) Domains des Auftraggebers werden bei Vertragsende nicht allein wegen der Beendigung des Dienstleistungsvertrags vom Auftragnehmer beansprucht. Erforderliche Transfermaßnahmen werden im vereinbarten Umfang unterstützt.
§ 13 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Die Parteien beachten die anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.
(2) Verarbeitet der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers im Sinne von Art. 28 DSGVO, schließen die Parteien die hierfür erforderliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Die AVV kann als gesonderte Anlage oder elektronisch abgeschlossen werden.
(3) Soweit Unterauftragsverarbeiter eingesetzt werden, gelten die Anforderungen des Art. 28 DSGVO.
§ 14 Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln ihnen im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit zugänglich gemachte, als vertraulich erkennbare oder bezeichnete Geschäfts- und Betriebsinformationen vertraulich. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
§ 15 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Für Inhalte, Daten oder Materialien, die der Auftraggeber bereitstellt, ist der Auftraggeber verantwortlich. Eine Haftung des Auftragnehmers für Rechtsverletzungen, die allein auf solchen Vorgaben oder Materialien beruhen, besteht nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
§ 16 Referenznennung
Der Auftragnehmer darf den Namen und das öffentlich zugängliche Arbeitsergebnis des Auftraggebers in angemessenem Umfang als Referenz für die eigene Leistung darstellen, sofern der Auftraggeber dem nicht aus berechtigtem Grund widerspricht oder im individuellen Auftrag etwas anderes vereinbart wurde.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Berlin Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.